sonderprivatauszug

Was ist ein Sonderprivatauszug und was steht dort drin?

Urteile, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontaktverbot und Rayonverbot enthalten, erscheinen in einem besonderen Sonderprivatauszug, wenn dieses Verbot zum besonderen Schutz von anderen besonders schutzbedürftigen Patienten, Minderjährigen oder Personen im Gesundheitswesen erlassen wurde.

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Wann erscheinen Einträge nicht mehr im Privatauszug?

Ein Urteil erscheint im Sonderprivatauszug, solange ein Berufs-, Kontakt- oder Tätigkeits- und Rayonverbot, das zum Schutz von Minderjährigen und oder anderen besonders schutzbedürftigen Patienten oder Personen im Gesundheitswesen erlassen wurde, wirksam ist. Die genauen Regeln sind in § 371 a Absatz 3 und 4 des Strafgesetzbuches festgelegt.

Wer darf den Privatauszug bestellen?

Jede Person an sich, wenn der aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber (oder die Organisation, Genehmigungsbehörde) dies wünscht und nur, wenn es sich um eine organisierte berufliche oder nichtberufliche Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu besonders schutzbedürftigen Personen , Minderjährigen oder mit direktem Kontakt zu Patienten im Gesundheitswesen handelt.

Wofür wird ein Privatauszug benötigt?

Jede Person an sich, wenn der aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber (Genehmigungsbehörde oder die Organisation,) dies wünscht und nur, wenn es sich um eine organisierte berufliche oder nichtberufliche Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu besonders schutzbedürftigen Personen , Minderjährigen oder mit direktem Kontakt zu Patienten im Gesundheitswesen handelt.

Was kann ich bei Fehler im Privatauszug unternehmen?

Trotz der aller Sorgfalt kann es auch in sehr seltenen Fällen zu fehlerhaften Eintragungen im Strafregister kommen. In diesem Fall bitten wir Sie, den besonderen Sonderprivatauszug und eine Kopie eines amtlichen Dokuments, z. B. Reisepass, den Personalausweis (neue Version Vorderseite und Rückseite), Ausländerausweis etc. mit Vermerk zu übersenden, was Ihrer Meinung nach ist falsch, an folgende Adresse:

Bundesamt für Justiz

Schweizerisches Strafregister

Dienst für Private

Bundesrain 20

3003 Bern

(Schweiz)

Sie haben Fragen zum Sonderprivatauszug? Sie möchten auf Grund einer Bewerbung oder zu sonstigen Vorweisen einen Auszug beantragen. Wir sind der richtige Ansprechpartner im Fall eines Sonderprivatauszuges.